Allgemeine Verkaufsbedingungen
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DES UNTERNEHMENS:
JFK GROUP KOWALCZYK Sp. z o.o.
(vor der Umwandlung JFK Group Fabian Kowalczyk)
ul. Wyzwolenia 27
43-190 Mikołów
I. ANWENDUNGSBEREICH, VERBINDLICHKEIT DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN, VERTRAGSSCHLUSS
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AVB) stellen die allgemeinen Vertragsbedingungen dar und gelten für alle Kaufverträge,
Lieferung von Waren und aller angebotenen Dienstleistungen, bei denen die JFK Group Kowalczyk der Verkäufer, Lieferant oder Dienstleister ist
Sp. z o.o. (nachstehend: Verkäufer). Der Verkaufs-, Liefer- oder Dienstleistungsgegenstand wird als Ware bezeichnet.
2. Diese AGB sind Bestandteil jeder Vereinbarung.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die AGB vor der Erteilung einer Bestellung oder vor der Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Kenntnis zu nehmen. Die Erteilung einer Bestellung
lub podpisanie umowy przez Kupującego jest równoznaczne z akceptacją niniejszych OWS przez Kupującego z chwilą złożenia zamówienia
lub podpisania umowy. W przypadku, gdy Kupujący oświadczy, że nie akceptuje niniejszych OWS, Sprzedawca jest uprawniony do
Aussetzung der Vertragserfüllung bis zur Übermittlung einer schriftlichen Erklärung des Käufers über die Annahme dieser AGB. Die Situation
Die im vorhergehenden Satz genannte hat die Folgen des verschuldeten Verzugs des Käufers.
4. Die Annahme
umowach.
5. Durch die Annahme dieser AGB erklärt der Käufer gleichzeitig, dass die AGB des Käufers in den Beziehungen zum Verkäufer ausgeschlossen werden, auch wenn sie dem Verkäufer übermittelt wurden oder für den Verkäufer leicht zugänglich waren.
6. Diese AGB gelten bis zur Einführung neuer oder Änderung dieser AGB durch den Verkäufer.
7. Der Verkäufer erklärt, dass er für Rechtsbeziehungen mit Geschäftspartnern, einschließlich der Käufer, die Anwendung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausschließt.
anders als die vorliegenden AGB.
Bei Abweichungen zwischen den von den Parteien im Vertrag vereinbarten oder vom Verkäufer bestätigten Bestellbedingungen,
und hiermit AGB, gelten in erster Linie die in der Vereinbarung oder der bestätigten Bestellung festgelegten Bedingungen. AGB gelten
Anwendung in allen Angelegenheiten, die nicht durch den Vertrag oder eine bestätigte Bestellung geregelt sind.
9. Diese AGB gelten nicht ausschließlich für Verträge mit natürlichen Personen, die Waren zu einem Zweck erwerben, der nicht mit ihrer
weder mit einer gewerblichen noch mit einer beruflichen Tätigkeit.
10. Der Vertragsschluss erfolgt in schriftlicher Form oder in Form eines Dokuments. Der Vertragsschluss erfolgt auch, wenn durch
Käuferbestellungen ab dem Zeitpunkt der Bestellbestätigung durch den Verkäufer. Die Bestellbestätigung erfolgt in Form von
dokumentarischen. Die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar, das Angebot kann nicht
vom Käufer widerrufen werden.
11. Wenn die Bestellung des Käufers durch ein Angebot des Verkäufers vorausgegangen ist, kommt der Vertrag durch die Abgabe einer
Die Erklärung des Käufers, dass er das Angebot des Verkäufers annimmt. Wenn der Käufer nach Erhalt des Angebots des Verkäufers
ein Willenserklärung, aus deren Inhalt hervorgeht, dass Angebot des Verkäufers nur teilweise angenommen und/oder geändert wird, dann
eine solche Erklärung stellt keine Annahme des Angebots des Verkäufers dar, und die Bestellung, die das Angebot des Käufers darstellt, erfordert die Bestätigung durch
Der Verkäufer gemäß Punkt I.1.
12. Eine stillschweigende Annahme der Bestellung durch den Verkäufer ist ausgeschlossen.
13. Der Käufer ist für den Inhalt des Vertrages, insbesondere die technischen Daten der bestellten Ware, allein verantwortlich und dafür, dass die Angaben bezüglich
Menge und Qualität der Ware entsprachen den Anforderungen des Käufers.
14. Die im Vertrag nicht genannten Angaben und technischen Bedingungen der Ware sowie deren Parameter sind für den Verkäufer nicht bindend.
15. Der Käufer erklärt, dass jede Person, die per E-Mail des Käufers korrespondiert, sowie
mündliche Kommunikation über die auf den Namen des Käufers registrierten Telefone; er ist die vom Käufer bevollmächtigte Person, im Namen des Käufers
Käufer aller und jeglicher Willenserklärungen und Kenntnisse in Bezug auf jeden Vertrag, einschließlich dessen Abschluss, Änderung und Erfüllung – im
form des Dokuments.
16. Alle technischen Angaben zu Stahlsorten, Umrechnungsfaktoren, Abmessungen und Qualität, die sich aus Katalogen, Prospekten und
Werbungsmaterialien des Verkäufers sind rein informativ. Diese Informationen sind für den Verkäufer nur dann bindend, wenn
zostaną
explizit vom Verkäufer bestätigt.
17. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich, schriftlich unter Androhung der Ungültigkeit, über jede Änderung zu informieren.
Sitz, Firmennamen, Rechtsform des Geschäftsbetriebs und Postanschrift. Die Nichtbenachrichtigung führt dazu, dass
Lieferungen, die vom Verkäufer gemäß den zuletzt vom Käufer erhaltenen Daten vorgenommen werden, gelten als korrekt und wirksam.
II. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, LIEFERUNG, EIGENTUM
1. Die Warenpreise werden vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt. Die Warenpreise sind Nettopreise, zu denen jeweils Folgendes hinzukommt
die am Tag der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer.
2. Mündliche Vereinbarungen von Mitarbeitern des Verkäufers binden den Verkäufer nur, wenn sie vom Verkäufer in schriftlicher Form bestätigt werden.
form des Dokuments.
3. Bei vom Verkäufer unabhängigen Änderungen von Gebühren, Kosten oder Preisen bei Lieferanten, die sich auf die Höhe des Warenpreises auswirken –
Entstandenen Preiserhöhungen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung behält sich der Verkäufer vor, den Preis entsprechend anzupassen.
Wenn die sich daraus ergebende Änderung des Warenpreises nicht mehr als 25% des im Vertrag festgelegten Preises beträgt, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis zu ändern.
ohne zusätzliche Zustimmung des Käufers zu dieser Änderung. Wenn die Preisänderung den im Vertrag festgelegten Preis der Ware um 25% übersteigt, bedarf die Änderung
Einverständnis des Käufers. Bei fehlendem Einverständnis des Käufers zur Preisänderung ist der Verkäufer berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten
ohne dass dadurch irgendeine Haftung oder Kosten im Zusammenhang mit dem Rücktritt entstehen.
4. Die Ware wird dem Käufer ab Werk des Verkäufers (EXW) zur Verfügung gestellt – Lieferdatum – was das Datum bedeutet, an dem die Ware zur Abholung bereit ist
der Zusammensetzung des Verkäufers. Für den Fall, dass der Käufer eine Lieferung der Ware an einen anderen Ort wünscht, wird der Verkäufer anbieten
Käufer eines solchen Transportangebots.
5. Die Warenlieferung aus dem Lager des Verkäufers oder an einem anderen Ort gemäß
Dokument „Dowód dostawy WZ”, der vom Spediteur / Fahrer des Käufers, der die Ware entgegennimmt, zu unterzeichnen ist, und
Vertreter des Käufers. Bei Abwesenheit des Käufervertreters zum Zeitpunkt der Auslieferung oder dessen Weigerung,
des Lieferscheins „WZ” vom Transporteur oder Fahrer des Käufers mit allen rechtlichen Folgen für
des Käufers, insbesondere hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Übereinstimmung der Ware.
6. Die Zahlungsbedingungen für die Ware sowie der Termin für die Übergabe der Ware (Liefertermin) werden vom Verkäufer in der Bestellbestätigung festgelegt, in der
mowa w pkt I.10, lub ofercie, o której mowa w pkt. I.11. Termin dostawy uważa się za dotrzymany przez Sprzedawcę, jeżeli Sprzedawca
er war bereit, die Ware am angegebenen Datum zu liefern, obwohl die tatsächliche Abholung der Ware später erfolgte. Im Falle der Abholung der Ware
Durch den Käufer nach Fälligkeitsdatum der Lieferung belastet der Verkäufer den Käufer mit Lagerkosten gemäß der Preisliste
die beim Verkäufer gelten.
7. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen – Übergabe der Ware – an den Käufer, wenn er mindestens 1 Tag vorher
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir Sie über die Unmöglichkeit der Einhaltung des ursprünglichen Liefertermins der Ware in schriftlicher Form (E-Mail, SMS, Telefon) informieren werden.
Lieferungen/Auslieferungen der Ware fristgerecht und unter gleichzeitiger Angabe eines neuen Liefer- bzw. Auslieferungstermins. Das Recht des Verkäufers zur Änderung
Der Liefer-/Ausgabetermin der Ware ist deren einseitiges Recht und bedarf keiner Vertragsänderung.
8. Fälligkeitsdatum der Ausgangsrechnung (angegeben im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder einer anderen vom Verkäufer gewählten Form und
ausgedrückt in der Regel in Tagen: 14 Tage, 30 Tage, 45 Tage oder 60 Tage – zahlbar durch Überweisung auf das Konto des Verkäufers), gerechnet ausschließlich ab
ab dem Tag der tatsächlichen Lieferung der Ware durch den Verkäufer oder dem Tag der Abnahme der Ware durch den Käufer oder dem Tag der Erbringung der Dienstleistung durch
Verkäufer.
9. Tag des Versands der Rechnung per Post, per E-Mail oder auf andere Weise durch den Verkäufer, sowie ebenfalls
Tag des Rechnungseingangs beim Käufer hat keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie die Zahlungsfrist für die Rechnung berechnet wird. Die Art der Berechnung
die Fälligkeit wird ausschließlich durch Punkt II.8 geregelt.
10. Als Zahlungsdatum gilt das Datum des Eingangs des geschuldeten Betrags auf dem Bankkonto des Verkäufers.
11. Der Verkäufer hat das Recht, vom Käufer die Zahlung einer Anzahlung, einer Kaution oder einer Vorauszahlung auf die bestellte Ware oder die Vorlage von
Zahlungssicherheiten, z.B. eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft.
12. Besteht für den Käufer die Verpflichtung zur Zahlung eines Vorschusses, einer Anzahlung oder einer Vorauszahlung, hat die Nichtzahlung innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsdatum zur Folge
Verkäufer die Befugnis, einseitig vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer eine zusätzliche Frist zur Zahlung zu setzen.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, wie im vorigen Satz erwähnt, übernimmt der Verkäufer gegenüber dem Käufer keinerlei
Haftung und die damit verbundenen Kosten, insbesondere haftet sie nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag entstehen.
13. Im Falle der Lieferung von Waren an den Käufer an den von ihm angegebenen Ort, d. h. Baustelle, Lager, Lagerhaus, Entladestelle, und
Stillstand des vom Verkäufer gemieteten Transportmittels während des Entladens der Ware oder der Lieferung an den vom Käufer angegebenen Ort
zu der die Anlieferung per Transportmittel unmöglich oder erschwert ist, unter anderem durch Verkehrsbehinderungen, architektonische Bebauung drumherum
Entladeorte, die die Anfahrt unmöglich machen, den Zustand der Zufahrtsstraßen, die Witterungsbedingungen und andere Faktoren, die
die erfolgreiche Auslieferung der Ware an den angegebenen Ort beeinflusst, trägt der Käufer die volle Verantwortung für Betriebsausfallzeiten des Mittels
des Transportmittels sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200 PLN für jede angefangene Stunde des Stillstands des Transportmittels verpflichtet,
wobei sie nach den ersten zwei Stunden des Aufenthalts berechnet wird.
14. Der Verkäufer erbringt keine kostenlosen Lagerungs-/Aufbewahrungsdienste für Waren. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren abzuholen von
des vom Verkäufer angegebenen Ortes innerhalb von 24 Stunden ab Erhalt der Mitteilung vom Verkäufer über die Abholbereitschaft der Ware
Ausgaben, die der Verkäufer dem Käufer per E-Mail, Telefon, SMS oder schriftlich mitteilt
– nach Wahl des Verkäufers. Falls der Käufer die Ware nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt vom
Verkäuferinformationen über die Abholbereitschaft der Ware. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer ohne vorherige Mahnung eine Gebühr zu erheben.
Lagerkosten/Aufbewahrungskosten in Höhe von 200,00 PLN pro 1 Tonne Ware, für jeden angefangenen Tag des Verweilens
des Materials beim Verkäufer, beginnend ab 1 Tonne des gelagerten/aufbewahrten Gutes, bis zum Tag der Abholung durch den Käufer.
Darüber hinaus ist der Verkäufer verpflichtet, nach Ablauf von 24 Stunden ab Benachrichtigung durch den Käufer die Ware abzuholen.
Der Käufer hat das Recht, bei Fertigstellung der bestellten Ware, die produzierte Ware ohne gesonderte Information zu versenden.
an die Verkaufsabteilung, d.h. JFK Group Kowalczyk Sp. z o.o. ul. Tysiąclecia 17, 95-080 Tuszyn, zu Lasten des Käufers für die Transportkosten
vom Verkäufer getragen.
15. Abfall, der bei der Herstellung der vom Käufer bestellten Ware anfällt, wird vom Verkäufer jeweils auf
Nachweis der an den Käufer gelieferten Materialien, sogenannter Lieferschein oder Lieferschein mit Angabe des Gewichts. Kosten für anfallenden Abfall
Die Kosten für die Herstellung des vom Käufer bestellten Materials gehen vollständig zu Lasten des Käufers und werden zusätzlich hinzugefügt
Position auf der Rechnung, zahlbar vom Käufer.
16. Falls der Verkäufer die Verwendung von Big-Bags für die Verladung und den Transport für angemessen hält, dann unter deren Verwendung, d.h.
Arbeitsbeutel durch den Verkäufer, wird der Käufer über 59zł netto für 1 Stück jeder zum Laden ausgegebenen Einheit in Rechnung gestellt
Arbeits-Big-Bag.
17. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des Höchstsatzes (Artikel 359 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu verlangen
§ 21 k.c.) oder Verzugszinsen im Handelsverkehr, nach Wahl des Verkäufers, unbeschadet anderer Rechte
wie in der Vereinbarung und diesen AGB vorgesehen.
18. Wenn der Verkäufer nach Abschluss des Vertrages eine Mitteilung über eine Verschlechterung der finanziellen Situation des Käufers erhält, als Ergebnis,
wenn die Befriedigung der Ansprüche des Verkäufers gefährdet ist, ist der Verkäufer berechtigt, die sofortige Bezahlung zu verlangen
aller fälligen und nicht fälligen Forderungen des Käufers.
19. Hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer fällige und überfällige Forderungen, so ist der Verkäufer berechtigt
bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, einschließlich Nebenforderungen,
seine Sache. In der im vorhergehenden Satz angegebenen Situation hat der Verkäufer nach eigener Wahl das Recht, vom Vertrag zurückzutreten
die weitere Lieferung nach Verschulden des Käufers ohne zusätzliche Aufforderung umfasst. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag, auf den sich bezieht
Im vorherigen Satz verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe des Kaufpreises der Waren zu zahlen, deren
Die Lieferung wurde vom Käufer eingestellt, ungeachtet aller anderen aus dem Vertrag resultierenden Leistungen.
20. Der Verkäufer ist berechtigt, die gegenüber dem Käufer bestehenden Forderungen ohne Zustimmung des Käufers an einen Dritten abzutreten.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die gegen den Verkäufer bestehenden Forderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung an einen Dritten abzutreten.
Zustimmung des Verkäufers, unter Androhung der Ungültigkeit.
21. Die Einreichung einer Reklamation berechtigt den Käufer nicht zur Zurückhaltung der Zahlung für eine erbrachte Lieferung, weder in voller Höhe noch teilweise, und befreit ihn auch nicht
des Käufers von der Pflicht zur Zahlung des gesamten Kaufpreises für die Ware.
22. Im Falle einer Stornierung, eines Rücktritts oder eines Widerrufs der Bestellung/des Vertrags ist der Käufer verpflichtet, alle Kosten zu tragen
welche der Verkäufer im Zusammenhang mit der Stornierung, Rücknahme oder dem Rücktritt von dem Vertrag getragen hat. Wenn die zurücktretende Partei die
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis der Ware vollständig zu zahlen.
23. Folgende Umstände entbinden den Verkäufer von jeglicher Haftung für entstandene Schäden: höhere Gewalt und alle anderen
Umstände, die keine der Parteien kontrollieren kann, wie z. B. Arbeitskämpfe, Streiks, Produktionsausfälle, Beschränkungen
Zoll-, Währungs- und Energiepreise, allgemeine Warenknappheit, außerordentliche Entscheidungen der Behörden sowie Lieferengpässe und Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung
durch Lieferanten Verkäufer.
24. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Preises für alle Waren vor. Nach fruchtlosem Ablauf
Zahlungsziel Der Verkäufer hat das Recht, vom Käufer die sofortige Herausgabe der gesamten Ware an dem vom Käufer angegebenen Ort zu verlangen
Verkäufer zu Lasten des Käufers. Der gezahlte Kaufpreisanteil verbleibt beim Verkäufer, bis die Ware an einen anderen verkauft ist
Gegenstand und Ausgleichsanspruch des Verkäufers.
25. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den Verkäufer mit den Forderungen des Verkäufers zu verrechnen.
gegenüber dem Käufer.
III. HAFTUNGSUMFANG
1. Übergang von Nutzen und Gefahr hinsichtlich der Ware auf den Käufer sowie das Risiko des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Ware
erfolgt innerhalb der Lieferfrist. Wenn der Käufer bei Annahme der Ware vom Spediteur oder Fahrer des Käufers eine bestehende
die Differenz zwischen der tatsächlich gelieferten Ware und der in der „Warenannahmebestätigung WZ” angegebenen Ware oder eine Beschädigung der Ware,
Er sollte seine Vorbehalte unverzüglich auf der Ausfertigung des Frachtbriefs des Spediteurs eintragen, andernfalls verliert er sein Recht auf
sich zu einem späteren Zeitpunkt auf diese Unregelmäßigkeiten berufen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Regeln und den Umfang einer möglichen
Haftung des Spediteurs. Die Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen durch den Käufer bedeutet:
a) seinen Verzicht auf die ihm zustehenden Rechte wegen Mängel und Fehler der Ware, und
b) seiner Zustimmung zur Änderung des geschlossenen Vertrages hinsichtlich der Bezeichnung seines Gegenstands und des Preises – bei Unterschieden zwischen den Waren
gelieferten oder dessen Menge, und dem, der im Frachtbrief oder Lieferschein eingetragen ist.
2. Wenn der Käufer die Ware mit eigenem Transport abholt, gehen die Vorteile und Belastungen in Bezug auf die Ware sowie
Die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Ware besteht während der Lieferfrist.
IV. WARENQUALITÄT UND -MENGE, WARENRÜCKGABE
1. Wenn der Vertrag/die Bestellung nicht die Konformität der Ware mit einer Norm festlegt oder keine Beschreibung der geforderten Warenqualität enthält, wird der Verkäufer liefern
Gegen den Käufer als Verbraucher für eine gewöhnliche Ware, ohne Haftung für besondere Qualitätsanforderungen.
2. Der Verkäufer übergibt dem Käufer entsprechende Bescheinigungen und Zertifikate bezüglich der Ware nur, wenn eine solche Anforderung gestellt wird
im Vertrag/Auftrag angegeben.
3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, für die Ausstellung eines Zertifikats gemäß der geltenden Preisliste zusätzliche Gebühren zu erheben. Die Gebühr wird
jededenfalls auf den Käufer umgelegt.
4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Warenmenge zu liefern und zu verkaufen, die von der in der vom Käufer vorgelegten Anfrage/technischen Zeichnung/dem Vertrag/der Bestellung angegebenen theoretischen Menge um eine Mengentoleranz von +/- 4% der gelieferten Warenmenge abweicht. Diese Toleranz bezieht sich auf die Gesamt-/tatsächliche Menge der gelieferten und verkauften Ware. Die Mengenabweichung ergibt sich aus technischen Gegebenheiten. Die Ware wird in der Maßeinheit verkauft, in der sie angeboten wird.
5. Die in Punkt 4 genannte Mengentoleranz, d. h. +/- 4% der Gesamtmenge der gelieferten Ware, ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Dimensionierung der verkauften Ware (Bauarmierungen, einschließlich Formteile) nach deren Außenabmessungen und nicht nach der Achse der Stäbe sowie durch das Entstehen von unbrauchbarem Abfall im Produktionsprozess bedingt.
6. Im Falle des Verkaufs oder der Lieferung von Bewehrungsstahl wird die Ware, die Gegenstand des Vertrags ist, innerhalb der jeweiligen Stahlklasse geliefert
Rüstungszulieferung als vertragsgemäß, unabhängig von der in der Bestellung (dem Vertrag) angegebenen Artengruppe.
Der Käufer ist verpflichtet, die Menge und Qualität der Ware am Tag des Liefertermins zu überprüfen. Im Falle einer Reklamation
quantitativen und qualitativen Voraussetzung für die Prüfung einer Reklamation ist die Hinterlegung durch den Käufer an einem Datum, das dem Termin entspricht
Lieferungen von Anmerkungen auf dem „Lieferschein WZ” über die Art des Schadens an der gekauften Ware (Feststellung von Fehlmenge oder Beschädigung). Anmerkung
Der „Lieferschein WZ” muss vom Spediteur bzw. Fahrer des Käufers sowie von einem Vertreter des Verkäufers unterzeichnet werden.
8. Der Verkäufer akzeptiert keine Rückgaben von Waren, die auf Gründe zurückzuführen sind, die der Käufer zu vertreten hat (z. B. falsche Entscheidung, Rücktritt von
des gekauften Artikels (der Fehler ist bei der Bestellung entstanden). In besonderen Fällen kann der Verkäufer von dieser Regel abweichen und
die zurückgesandte Ware anzunehmen. In diesem Fall kauft der Verkäufer die zurückgesandte Ware vom Käufer zum Verkaufspreis abzüglich 25 % zurück, und der Käufer
Die Handhabungs- und Transportkosten werden in Rechnung gestellt.
V. QUALITÄTSGARANTIE
1. Der Käufer ist verpflichtet, am Tag des Liefertermins die Qualität der ihm ausgehändigten Ware zu prüfen.
2. Der Verkäufer gewährt dem Käufer gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Vertrag festgelegten Bedingungen eine Qualitätsgarantie für die gelieferten Waren, wobei
unter Ausschluss der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Haftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel ist ausgeschlossen.
insgesamt.
Die Garantie wird für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung gewährt, sofern nicht in der Vereinbarung eine andere Frist festgelegt ist.
4. Der Verkäufer haftet ausschließlich für Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten sind und die der Käufer gemeldet hat
Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Gewährleistungsfrist unverzüglich nach Auftreten des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dessen Feststellung,
vorbehaltlich Punkt V.5 unten. Unterlässt der Käufer es, einen festgestellten Mangel innerhalb der angegebenen Frist während der Gewährleistungsfrist zu melden,
schließt die Gewährleistungsansprüche des Käufers aus.
5. Der Käufer hat das Recht, innerhalb der folgenden Fristen eine Reklamation einzureichen:
a) bei offensichtlichen Qualitätsmängeln der Ware: Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung sichtbar und erkennbar sind – der Käufer
hat das Recht, diese dem Verkäufer unter Androhung der Nichtigkeit spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware (Liefertermin) schriftlich zu melden, unter
vom Verlust des Rechts des Käufers auf Berufung auf diese Mängel zu einem späteren Zeitpunkt und der Anerkennung, dass der Verkäufer übergeben hat
Dem Käufer, der Ware ohne Qualitätsmängel erwirbt,
b) Bei anderen als den oben genannten Qualitätsmängeln hat der Käufer das Recht, diese dem Verkäufer innerhalb einer Frist von
Garantiezeit, innerhalb von 7 Tagen nach deren Auftreten, unter Androhung des Verlusts des Käuferrechts, sich darauf zu berufen
diese Mängel zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen und anzuerkennen, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware ohne Qualitätsmängel übergeben hat.
6. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Begutachtung der beanstandeten Ware zu ermöglichen, einschließlich der Entnahme von Proben und der Durchführung von Untersuchungen.
technischen Anforderungen unter Androhung des Verlusts der Gewährleistungsansprüche.
7. Die Frist für die Bearbeitung einer Reklamation (im Sinne der grundsätzlichen Feststellung der Haftung des Verkäufers) beträgt 60 Tage, wird jedoch
verlängert um die Zeit, die für die Durchführung der in Punkt V.6 genannten Maßnahmen erforderlich ist. Die Kosten für Probenahmen, Besichtigungen, Untersuchungen und Gutachten trägt
die vom Sachverständigen als für das Auftreten des Mangels verantwortlich benannte Partei. Das Recht zur Auswahl des Sachverständigen steht dem Verkäufer zu.
8. Wird im Rahmen der Gewährleistung ein Qualitätsmangel an der Ware gemeldet, ist der Verkäufer – nach Anerkennung seiner Haftung – verpflichtet,
ausschließlich zur Reparatur der Ware oder zum Austausch der Ware gegen eine mangelfreie Ware, wobei die Wahl der entsprechenden Gewährleistungsleistung bei
Verkäufer.
9. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch oder in Verbindung mit einem defekten oder beschädigten beworbenen Produkt entstehen.
Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn des Käufers oder vertragliche Strafen, die dem Käufer auferlegt werden.
10. Der Verkäufer ist – nach Anerkennung seiner Haftung – verpflichtet, die Ware zu reparieren oder die Ware innerhalb von 60 Tagen gegen eine mangelfreie Ware auszutauschen, gerechnet ab
ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Haftung des Verkäufers. Wenn die Einhaltung dieser Frist aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen,
unmöglich, insbesondere wegen der verwendeten Fertigungstechnologie oder der Reparaturmethode, Lieferzeiten von Lieferanten
Die Verkäufer, die dann reservierte Frist verlängert sich angemessen um die Dauer von Umständen, die vom Verkäufer unabhängig sind.
11. Ausübung der dem Käufer aus der erteilten Garantie zustehenden Rechte, insbesondere Reparatur der Ware oder Umtausch der Ware gegen
neu und.
12. Vom Käufer in irgendeiner Weise bearbeitete Ware ist von der Qualitätsgarantie ausgeschlossen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Mängel
von Waren, die Ergebnis einer unsachgemäßen Lagerung oder Weiterverarbeitung sind. Der Verkäufer haftet nicht
Haftung für nach dem Liefertermin entstandene Korrosion der Ware oder deren normale Abnutzung.
VI. VERTRAULICHKEITSKLAUSEL
1. Der Käufer verpflichtet sich, alle Informationen bezüglich des Abschlusses, des Inhalts und der Erfüllung des Vertrages geheim zu halten.
Der Käufer ist befugt, Informationen über den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung des Vertrages nur den zuständigen Behörden mitzuteilen
auf unsere Aufforderung hin sowie den mit ihnen verbundenen Unternehmen und ihren Rechts- und Steuerberatern.
3. Die in diesem Absatz genannte Vertraulichkeitsverpflichtung bindet den Käufer auf unbestimmte Zeit, auch im Falle seines Erlöschens,
Lösungen oder Kündigung des Vertrags.
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Kauf-, Liefer- oder Dienstleistungsverträge, deren Vertragspartei der Verkäufer ist, unterliegen dem polnischen Recht und der
Gerichtsbarkeit polnischer Gerichte.
2. Sollte eine Bestimmung der AGB für ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so hat dies keine Auswirkungen
Wichtigkeit, Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen der OWS.
3. Zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten aus Verträgen, an denen der Verkäufer beteiligt ist, ist das für den Verkäufer zuständige Gericht.